Aktuelles
WAS IST GEPLANT BZW. STEHT AN?
Das Landratsamt wird voraussichtlich der Erörterungstermin öffentlich bekanntgeben. Der Einschätzung unseres Landrats nach, wird ein Termin Ende des 2. Quartals 2025 als realistisch angesehen.
Wir halten auf unserer Homepage auf dem Laufenden!
VERGANGENES
Die Bi übergibt eine Petition gegen die Erweiterung des Steinbruches mit 2100 Unterschriften an den Landrat Thomas Ebeling (CSU).
Steinbruch-Pläne: Burglengenfelder Bürgerinitiative übergibt 2100 Unterschriften an den Landrat
Jeder Bürger hatte das Recht, Einwendungen gegen das Vorhaben beim Landratsamt Schwandorf anzubringen. Die Frist ist am 27.02.2025 abgelaufen. Lt. MZ wurden 275 Einwendungen vorgebracht.
Die BI – Heimat schützen Steinbruch stoppen hatte erneut alle Interessierten zu einem Informationsabend um 19:00 Uhr im Gasthof „Zum Burgblick“, Naabgasse 7, Burglengenfeld eingeladen. Wir sind auf den aktuellen Stand des Genehmigungsverfahrens, die durch das Landratsamt veröffentlichten Gutachten bzw. Stellungnahmen sowie die Möglichkeit Einwände vorzutragen eingegangen. Auch diese Veranstaltung war ein voller Erfolg.
Im Fall der geplanten Steinbrucherweiterung ist die Zeit der nächsten Beteiligungsrunde der Öffentlichkeit. Die Gutachten und Stellungnahmen zum Planfeststellungsverfahren liegen noch bis zum 27.01.2025 zur Einsicht aus. https://www.uvp-verbund.de/Heidelberg Materials
Der Informationsabend im Evangelischen Gemeindehaus in Burglengenfeld war ein voller Erfolg. Mehr als 100 interessierte Burglengenfelder nahmen an der Veranstaltung teil und konnten sich ein Bild über den aktuellen Stand des Planfeststellungsverfahrens machen und wurden aufgeklärt, wie Einwände geltend gemacht werden können.
MZ-Bericht: Steinbruch Burglengenfeld: Initiative briefte Bürger für Einwendungen gegen die Erweiterungspläne
(Stand 25.01.2025)
Dank gilt Pfarrer Gottfried Tröbs, welcher das Gemeindehaus für die Veranstaltung zur Verfügung gestellt hat und somit maßgäblich zum Erfolg der Veranstaltung beigetragen hat.
Spaziergang mit der BI um den Steinbruch
Schaut Euch gerne das Reel des Spazierganges an:
In einer zweiten Sitzung konnten wir bereits weitere Mitstreiter aus der Burglengenfelder Vorstadt wie dem Ortskern begrüßen. Weiter wurde die Bürgerinitiative abschließend als „BI Heimat schützen, Steinbruch stoppen“ benannt.
Die Bürgerinitiative wurde von 22 Mitstreitern aus Bubenhof, Dirnau, Hof, Saaß, Kastenhof und Pottenstetten sowie aus dem Teublitzer Ortsteil Richthof im Gasthaus Steinbauer in Pottenstetten gegründet. Es wurden bereits Forderungen der Bürgerinitiative an das Landratsamt Schwandorf sowie Heidelberg Materials formuliert.
PRESSE/MEDIEN
Steinbruch-Pläne: Burglengenfelder Pfarrer warnt vor „brutalem Eingriff“
(Stand 23.10.2024)
DOWNLOAD - EINWENDUNGEN
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einen Monat (27.02.2025) nach Ablauf der Auslegungsfrist (27.01.2025) schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen, Äußerungen oder Fragen bei der Stadt Burglengenfeld, Marktplatz 2-6, 93133 Burglengenfeld oder beim Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, gegen das Vorhaben erheben.
Mit einer Einwendung wenden sich Bürgerinnen oder Bürger, aber auch Unternehmen, Verbände usw. gegen ein geplantes Vorhaben. Sie muss unterschrieben sein und fristgerecht erhoben, d. h. eingereicht werden.
Eine Einwendung muss erkennen lassen, welche persönlichen Belange durch das Vorhaben beeinträchtigt werden. So kann sich eine Einwendung z. B. gegen eine erhöhte Lärmbelästigung des eigenen Wohnhauses oder die Inanspruchnahme von eigenen Grundstücken wenden. Es ist nicht erforderlich, in einer Einwendung die entsprechenden Gutachten zu widerlegen oder Nachweise zu führen. Das Landratsamt ist verpflichtet, die geschilderten Beeinträchtigungen auf ihre Relevanz hin zu prüfen.
Eine Einwendung ist Voraussetzung, um später gegen die Genehmigung eines Vorhabens klagen zu können. Die entsprechende Klage kann dabei nur Bezug auf die persönlichen Belange nehmen, die bereits in der Einwendung angesprochen wurden. Ausgenommen von dieser Regelung sind die in ihrem Eigentum betroffenen Bürger. Diese können gegen alle Regelungen eines Beschlusses klagen, auch wenn sie zuvor keine Einwendung eingelegt haben.
Allgemeiner Einwand, einfach Name und Adresse ergänzen, unterschreiben und absenden
Allgemeiner Einwand (PDF)
Nachfolgend findet Ihr vorformulierte Textbausteine bezogen auf einige der persönlichen Belange als mögliche Formulierungshilfe für Einwendungen
Lärmbelästigung und Erschütterung
Kulturelles und soziales Umfeld
Verkehrsbelastung und Infrastruktur
Wertverlust von Grundstücken und Immobilien
Wasserqualität und Grundwasser
(Stand 25.01.2025)
Unser Burglengenfelder Stadtrat Gregor Glötzl (BWG) war so freundlich und hat seine Gedanken hinsichtlich der geplanten Erweiterung des Steinbruches mit uns geteilt, welche wir Euch natürlich nicht vorenthalten wollen
Stellungnahme Zementwerk_Entwurf_Gregor Glötzl (BWG)
(Stand 09.01.2025)
Auch unser Burglengenfelder Stadtrat Thomas Hofmann (CSU) war so freundlich und hat seine Gedanken hinsichtlich der geplanten Erweiterung des Steinbruches, welche er auch im Zuge der Bauausschusssitzung vorgebracht hat, mit uns geteilt.
Stellungnahme Zementwerk_Thomas Hofmann (CSU)
(Stand 22.01.2025)
KONTAKT
Habt Ihr Fragen oder Anregungen zur Bürgerinitiative? Oder wollt Ihr wissen, wie Ihr uns unterstützen könnt? Dann kontaktiert uns einfach!